Grundlagen der Besteuerung für Content Creator
Bevor wir ins Detail gehen, ist es wichtig zu verstehen, welche Arten von Einnahmen für Streamer relevant sind und wie das deutsche Steuerrecht sie grundsätzlich bewertet. Im Kern gilt: Fast alle Einnahmen, die Sie durch Ihre Tätigkeit als Streamer erzielen, sind steuerpflichtig. {
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Selbstständigkeit vs. Liebhaberei: Eine entscheidende Unterscheidung
Einer der grundlegendsten Punkte im deutschen Steuerrecht für Content Creator ist die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit (oder gewerblichen Tätigkeit) und einer bloßen Liebhaberei. Das Finanzamt prüft hierbei, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.- Liebhaberei: Wenn Ihre Streaming-Tätigkeit primär ein Hobby ist und Sie nicht dauerhaft beabsichtigen, Gewinne zu erzielen, spricht man von Liebhaberei. In diesem Fall sind Einnahmen steuerfrei, aber auch Ausgaben nicht abzugsfähig. Gelegentliche, geringfügige Einnahmen fallen oft hierunter.
- Selbstständige Tätigkeit/Gewerbe: Sobald Sie eine Gewinnerzielungsabsicht haben, regelmäßig Einnahmen erzielen und am Wirtschaftsleben teilnehmen, üben Sie eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit aus. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie aktiv versuchen, Ihre Reichweite zu steigern, Kooperationen eingehen und langfristig Gewinne anstreben. Der Übergang von der Liebhaberei zur selbstständigen Tätigkeit kann fließend sein und wird vom Finanzamt individuell bewertet.
Anmeldung beim Finanzamt: Der erste Schritt zur Professionalität
Sobald Sie die Schwelle zur selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit überschreiten, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen.Gewerbeanmeldung (falls zutreffend)
Einige Streaming-Tätigkeiten können als Gewerbe eingestuft werden, insbesondere wenn Sie Merchandising verkaufen, Produkte bewerben oder Dienstleistungen (z.B. Coaching) anbieten. In solchen Fällen ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich. Die Kosten hierfür sind meist gering (ca. 10-60 Euro). Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt.Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen oder als Freiberufler (was auf viele Content Creator zutrifft, die keine klassischen Produkte verkaufen, sondern eher kreative oder unterhaltende Leistungen erbringen) gelten, müssen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen. Diesen finden Sie online im Elster-Portal oder auf den Seiten Ihres Finanzamts. Hier geben Sie unter anderem an:- Ihre persönlichen Daten
- Die Art Ihrer Tätigkeit (z.B. "Content Creator", "Streamer", "Influencer")
- Eine Schätzung Ihrer erwarteten Einnahmen und Gewinne
- Ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten (dazu später mehr)
Einkunftsarten und Steuerpflichten
Als Streamer generieren Sie Einnahmen aus verschiedenen Quellen, die alle unterschiedlich behandelt werden können.Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuerart für Streamer. Sie wird auf Ihr zu versteuerndes Einkommen erhoben. Dazu zählen alle Gewinne aus Ihrer Streaming-Tätigkeit abzüglich Ihrer Betriebsausgaben. Deutschland hat ein progressives Steuersystem, das heißt, der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen.Grundfreibetrag
In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag. Bis zu diesem Betrag bleibt Ihr Einkommen steuerfrei. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro für Ledige (Stand: November 2023). Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen diesen Betrag übersteigt, werden Einkommensteuern fällig.Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Umsatzsteuer, oft auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Auch als Streamer können Sie umsatzsteuerpflichtig sein.Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine große Erleichterung für viele kleine Streamer. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird, können Sie diese Regelung in Anspruch nehmen.Vorteile der Kleinunternehmerregelung:
- Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und abführen.
- Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
- Ihr administrativen Aufwand ist deutlich geringer.
- Sie können keine Vorsteuer (die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Kauf von Waren und Dienstleistungen zahlen) vom Finanzamt zurückfordern.
Regelbesteuerung
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen oder die Umsatzgrenzen überschreiten, unterliegen Sie der Regelbesteuerung. Das bedeutet:- Sie müssen auf Ihre Einnahmen (z.B. durch Abos, Spenden, Werbung, Sponsoring) den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz (meist 19%) aufschlagen und diesen Betrag an das Finanzamt abführen.
- Im Gegenzug können Sie die Vorsteuer, die Sie auf Ihre Betriebsausgaben gezahlt haben, vom Finanzamt zurückfordern.
- Sie müssen regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
| Merkmal | Kleinunternehmerregelung | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzgrenze | ≤ 22.000 € im Vorjahr UND ≤ 50.000 € im lfd. Jahr | > 22.000 € im Vorjahr ODER freiwilliger Verzicht |
| Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen | Nein (Hinweis auf Kleinunternehmerregelung erforderlich) | Ja (19% oder 7%) |
| Umsatzsteuervoranmeldungen | Nein | Ja (monatlich oder quartalsweise) |
| Vorsteuerabzug | Nein | Ja |
| Administrativer Aufwand | Gering | Höher |
| Zielgruppe | Anfänger, Streamer mit geringen Umsätzen | Etablierte Streamer, größere Projekte |
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von Gemeinden erhoben und ist für gewerbliche Unternehmen relevant. Für die meisten Streamer, die als Freiberufler gelten, fällt sie nicht an. Wenn Ihre Tätigkeit jedoch vom Finanzamt als Gewerbe eingestuft wird (z.B. durch Handel mit Merchandising), müssen Sie ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe variiert je nach Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird auf die Einkommensteuer erhoben, wenn diese einen bestimmten Betrag übersteigt. Für die meisten Streamer mit mittlerem Einkommen fällt er nicht mehr an. Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die von Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft gezahlt wird, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Sie wird ebenfalls auf Basis der Einkommensteuer berechnet.Betriebsausgaben: Was Sie absetzen können
Ein großer Vorteil der selbstständigen Tätigkeit ist die Möglichkeit, Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Das bedeutet, dass Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Streaming-Tätigkeit entstehen, von Ihren Einnahmen abgezogen werden können, bevor die Einkommensteuer berechnet wird. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit Ihre Steuerlast. Wichtig ist, dass die Ausgaben beruflich veranlasst sind.Wichtige Abzugsfähige Posten für Streamer
Hier eine Liste typischer Betriebsausgaben für Streamer:- Technisches Equipment: Kameras, Mikrofone, Beleuchtung, Headsets, leistungsstarker PC oder Konsole, Monitore, Capture Cards.
- Software und Abonnements: Streaming-Software (z.B. OBS Studio – Premium-Funktionen), Grafikdesign-Software, Schnittprogramme, Game-Abonnements, VPN-Dienste.
- Internet- und Telefonkosten: Anteile der privaten Kosten, die beruflich genutzt werden (oft pauschal oder nach Nutzungsanteil).
- Mietkosten für Räumlichkeiten/Homeoffice: Wenn Sie ein separates Arbeitszimmer haben, können Sie anteilige Mietkosten, Nebenkosten etc. absetzen. Für ein häusliches Arbeitszimmer gelten strenge Regeln.
- Marketing und Werbung: Ausgaben für professionelle Dienstleistungen zur Kanaloptimierung oder zur Steigerung der Sichtbarkeit, wie sie von Plattformen wie streamhub.shop angeboten werden. Dies können auch Kosten für Werbeanzeigen auf Social Media oder für Kooperationen sein.
- Reisekosten: Fahrten zu Conventions, Messen oder Meet-ups, sofern beruflich veranlasst.
- Fortbildung: Kurse zu Streaming, Videoschnitt, Social Media Marketing, Content Creation.
- Bücher und Fachliteratur: Bücher über Streaming, Gaming, Marketing.
- Bankgebühren: Kontoführungsgebühren für das Geschäftskonto.
- Büromaterial: Druckerpatronen, Papier, Stifte.
- Beratungskosten: Honorare für Steuerberater, Rechtsanwälte.
- Verpflegungsmehraufwand: Bei beruflich veranlassten Reisen, wenn Sie länger als 8 Stunden von zu Hause entfernt sind (Pauschbeträge beachten!).
- Musik- und Lizenzen: Kosten für gemafreie Musik oder Lizenzen für Spiele/Inhalte, die Sie streamen möchten.
- Spenden an andere Streamer/Donations: Wenn diese im Rahmen einer Kooperation als "Gegenleistung" für eine Erwähnung oder ähnliches zu sehen sind, können sie unter Umständen als Marketingausgabe gelten. Vorsicht ist hier geboten!
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Größere Anschaffungen wie PCs, Kameras oder Mikrofone, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden, können nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Stattdessen werden sie über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dies nennt man Absetzung für Abnutzung (AfA). Ein Gaming-PC wird beispielsweise über 3 Jahre abgeschrieben, eine Kamera über 5 Jahre. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu 800 Euro netto gibt es eine Sofortabschreibung.Steuererklärung und Buchhaltung: Pflichten und Tipps
Eine saubere Buchführung und die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung sind das A und O für jeden selbstständigen Streamer.Belegorganisation
Jede Ausgabe und jede Einnahme muss durch einen Beleg nachweisbar sein. Das bedeutet:- Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge sorgfältig auf.
- Digitale Belege können elektronisch gespeichert werden, solange sie manipulationssicher und lesbar sind.
- Führen Sie eine separate Ablage für geschäftliche Belege.
- Am besten nutzen Sie von Anfang an ein separates Geschäftskonto, um private und geschäftliche Finanzen klar zu trennen.
Buchführungspflichten: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die meisten Streamer werden ihre Gewinne mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Dies ist eine vereinfachte Form der Buchführung, bei der Einnahmen und Ausgaben lediglich gegenübergestellt werden. Es ist keine Bilanzierung erforderlich. Die EÜR reichen Sie elektronisch zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung über Elster ein.Fristen
Halten Sie die steuerlichen Fristen unbedingt ein:- Einkommensteuererklärung: In der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
- Umsatzsteuervoranmeldungen: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Höhe der Umsatzsteuerzahllast. Die genauen Fristen teilt Ihnen das Finanzamt mit.
- Vorauszahlungen: Das Finanzamt kann Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer verpflichten, basierend auf Ihren geschätzten oder Vorjahresgewinnen.
Steuerberater: Wann er sich lohnt
Gerade am Anfang mag ein Steuerberater wie eine unnötige Ausgabe erscheinen. Doch ein guter Steuerberater kann Ihnen viel Ärger, Zeit und letztlich auch Geld sparen. Er hilft Ihnen bei:- Der korrekten Anmeldung beim Finanzamt.
- Der Optimierung Ihrer Betriebsausgaben und der Vermeidung von Fehlern.
- Der fristgerechten Abgabe aller Erklärungen.
- Komplexen Fragen zu internationalen Einnahmen oder speziellen Konstellationen.
Internationale Aspekte und Besonderheiten
Streaming-Plattformen wie Twitch oder YouTube sind global tätig. Das bedeutet, dass Sie Einnahmen von Unternehmen erhalten können, die nicht in Deutschland ansässig sind. Dies führt zu Besonderheiten.Quellensteuer
Gerade bei Einnahmen von US-Plattformen wie Twitch oder YouTube kann Quellensteuer anfallen. Die USA erheben eine Steuer auf Einnahmen, die von Nicht-US-Bürgern in den USA erzielt werden. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und den USA kann diese Quellensteuer jedoch reduziert oder sogar auf 0% gesenkt werden, wenn Sie ein entsprechendes Formular (W-8BEN) bei der Plattform einreichen. Achten Sie darauf, dies korrekt auszufüllen, da sonst bis zu 30% Ihrer Einnahmen als Quellensteuer einbehalten werden können.Spenden und Trinkgelder aus dem Ausland
Spenden und Trinkgelder von Zuschauern aus dem Ausland sind grundsätzlich genauso steuerpflichtig wie die von deutschen Zuschauern. Auch hier gilt die Relevanz des Doppelbesteuerungsabkommens, falls größere Summen von einem einzigen, steuerpflichtigen Unternehmen (und nicht von Privatpersonen) stammen.Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele Streamer machen zu Beginn ähnliche Fehler. Hier sind die häufigsten und wie Sie sie umgehen können:- Keine Anmeldung beim Finanzamt: Der größte Fehler. Das Finanzamt kann rückwirkend Steuernachzahlungen und Zinsen fordern.
- Vermischung von privaten und geschäftlichen Finanzen: Erschwert die Buchhaltung und die Nachweispflicht erheblich. Ein separates Konto ist Pflicht!
- Fehlende Belege: Ohne Belege können Ausgaben nicht abgesetzt werden. Alles aufbewahren!
- Ignorieren von Fristen: Führt zu Verspätungszuschlägen und Ärger mit dem Finanzamt.
- Falsche Einschätzung der Kleinunternehmerregelung: Zu spät von der Kleinunternehmerregelung gewechselt oder vergessen, den Hinweis auf Rechnungen anzubringen.
- Unwissenheit über internationale Steuerpflichten: Insbesondere das W-8BEN-Formular für US-Plattformen wird oft vergessen.
- Unzureichende Rücklagenbildung: Steuerschulden fallen oft erst am Jahresende oder später an. Wer das Geld nicht beiseitelegt, hat schnell Liquiditätsprobleme.
Fallbeispiele zur Veranschaulichung
Um die Theorie greifbarer zu machen, betrachten wir zwei vereinfachte Szenarien.Szenario 1: Der aufstrebende Kleinunternehmer-Streamer
Lisa streamt seit einem Jahr regelmäßig und hat Spaß daran. Ihre Einnahmen stammen hauptsächlich aus Twitch-Abos, ein paar Spenden und etwas Affiliate-Marketing. Im letzten Jahr hatte sie 15.000 € Umsatz und rechnet im aktuellen Jahr mit 20.000 €. Sie hat die Kleinunternehmerregelung gewählt.- Einnahmen: 20.000 €
- Ausgaben:
- Neues Mikrofon: 300 €
- Neuer Monitor: 400 €
- Monatliche Software-Abos: 120 € (10 €/Monat x 12)
- Internetanteil: 240 € (20 €/Monat x 12)
- Marketing (z.B. für Grafiken): 150 €
- Gesamtausgaben: 1.210 €
- Gewinn (Einnahmen - Ausgaben): 20.000 € - 1.210 € = 18.790 €
Szenario 2: Der etablierte Profi-Streamer
Max streamt Vollzeit, hat einen großen Kanal und erzielt hohe Einnahmen aus Abos, Werbung, Sponsoring und Merchandising. Er liegt deutlich über den Kleinunternehmergrenzen und hat sich für die Regelbesteuerung entschieden.- Einnahmen: 120.000 € (alle netto, da Umsatzsteuer separat behandelt wird)
- Ausgaben:
- Neuer High-End-PC (AfA über 3 Jahre): 1.000 € (3.000 € Anschaffung / 3 Jahre)
- Miete für Streaming-Studio: 6.000 € (500 €/Monat)
- Gehalt für Cutter/Assistent: 18.000 €
- Marketing (inkl. Dienstleistungen wie streamhub.shop): 3.000 €
- Software, Lizenzen: 1.500 €
- Reisekosten für Events: 800 €
- Steuerberaterhonorare: 1.200 €
- Gesamtausgaben: 30.500 €
- Gewinn (Einnahmen - Ausgaben): 120.000 € - 30.500 € = 89.500 €
| Steuerart | Lisa (Kleinunternehmer) | Max (Regelbesteuerung) |
|---|---|---|
| Einkommensteuer (Schätzung bei Single, ca.) | ~ 1.800 € | ~ 22.000 € |
| Umsatzsteuer (abgeführt) | 0 € | 120.000 € x 0.19 = 22.800 € (abzüglich Vorsteuer) |
| Gewerbesteuer | 0 € | Da Gewinn > 24.500 € und Merchandising: Ja (variiert je nach Gemeinde, z.B. 4.000 €) |
| Geschätzte Gesamtsteuerlast | ~ 1.800 € | ~ 26.000 € + Umsatzsteuerzahllast (nach Vorsteuerabzug) |
Max muss Einkommensteuer auf 89.500 € zahlen (was einen deutlich höheren Steuersatz bedeutet), Umsatzsteuer abführen (kann aber die Vorsteuer aus seinen Ausgaben zurückholen) und aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit und des hohen Gewinns auch Gewerbesteuer zahlen. Er muss monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Für ihn ist ein Steuerberater unerlässlich.